Für Unternehmen und freie Berufe übernehmen wir u. a:
Jahresabschluss
- Erstellung des Jahresabschlusses, ggf. mit Anhang und Plausibilitätsbeurteilung (Bilanz)
- Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
- Anfertigung von Eröffnungs-, Aufgabe- oder Umwandlungsbilanzen
- Jahresabschlussanalyse
- Offenlegung von Jahresabschlüssen nach dem Publizitätsgesetz
Finanzbuchhaltung
- Finanzbuchführung (mit OPOS, Kostenstellenrechnungen, Anlagenbuchführung)
- Umsatzsteuervoranmeldungen sowie zusammenfassende Meldungen
- Organisatorische Beratung zum Aufbau des Rechnungswesens
- Betriebswirtschaftliche Auswertungen
- Branchenspezifische Vergleichsauswertungen mit Analyse
- Digitale Belegerfassung / elektronische Buchführung
Lohnbuchhaltung
- Erstellen der monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnungen
- Meldungen an Versicherungsträger und Krankenkassen
- Betreuung bei Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und ähnlichen Prüfungen
- Lohnsteueranmeldungen
Übrigens dürfen die Kosten der Steuerberatung in der Steuererklärung mindernd angesetzt werden bzw. wirken - z. B. bei laufender Buchführung etc. - als Betriebsausgaben gewinnmindernd. Dadurch fließt ein Großteil des Steuerberaterhonorars wieder an Sie zurück.