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      Für Unternehmen und freie Berufe übernehmen wir u. a:

      Jahresabschluss

  • Erstellung des Jahresabschlusses, ggf. mit Anhang und Plausibilitätsbeurteilung (Bilanz)
  • Gewinnermittlung nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG)
  • Anfertigung von Eröffnungs-, Aufgabe- oder Umwandlungsbilanzen
  • Jahresabschlussanalyse
  • Offenlegung von Jahresabschlüssen nach dem Publizitätsgesetz

        Finanzbuchhaltung

  • Finanzbuchführung (mit OPOS, Kostenstellenrechnungen, Anlagenbuchführung)
  • Umsatzsteuervoranmeldungen sowie zusammenfassende Meldungen
  • Organisatorische Beratung zum Aufbau des Rechnungswesens
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen
  • Branchenspezifische Vergleichsauswertungen mit Analyse
  • Digitale Belegerfassung / elektronische Buchführung

        Lohnbuchhaltung

  • Erstellen der monatlichen Gehalts- und Lohnabrechnungen
  • Meldungen an Versicherungsträger und Krankenkassen
  • Betreuung bei Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und ähnlichen Prüfungen
  • Lohnsteueranmeldungen

Übrigens dürfen die Kosten der Steuerberatung in der Steuererklärung mindernd angesetzt werden bzw. wirken  - z. B. bei laufender Buchführung etc. - als Betriebsausgaben gewinnmindernd. Dadurch fließt ein Großteil des Steuerberaterhonorars wieder an Sie zurück.


Dr. Volker Börstinghaus - Kanzlei für Steuer- und Wirtschaftsberatung
kanzlei@dr-boerstinghaus.de