Wissenswertes zur Kanzlei Gebühren

Unser Honorar wird entweder im Rahmen einer individuell mit Ihnen getroffenen Vergütungsvereinbarung oder analog der gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) berechnet.

Gebühren für Steuerberatung

Für Privatpersonen

Allen Privatpersonen (Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären) mit Einkommen aus nicht selbständiger Tätigkeit bieten wir die Anfertigung ihrer Einkommensteuererklärung an. Ihr Vorteil: Ihre Einkommensteuererklärung wird vom Fachmann angefertigt, keine Vertragsbindung, keine Mitgliedsbeiträge, kein Massenbetrieb sondern ein persönlicher Termin usw. Bitte fragen Sie uns hier nach den für Sie infragekommenden Möglichkeiten!

Für Unternehmen

Allen Freiberuflern, Gewerbetreibenden sowie kleineren Personen- und Kapitalgesellschaften bieten wir interessante Pakete (Finanzbuchhaltung incl. Jahresabschluss o. ä.) an, die wir maßgerecht und auf Ihre Situation passend individuell mit Ihnen abschließen. Bitte kontaktieren Sie uns hier!

Gebühren für Steuerberatung

Grundsätzlich unterscheidet die StBVV zwischen vier Arten von Gebühren:

Die Wertgebühr (§ 10 StBVV) wird nach festgelegter Tabelle ermittelt und richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes der beruflichen Tätigkeit. Maßgeblich ist hierbei der Wert des Interesses. Innerhalb der gleichen Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammen gerechnet.

Bei der Rahmengebühr (§11 StBVV) wird im Wesentlichen innerhalb des vorgegebenen Rahmens die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der jeweiligen Angelegenheit sowie der persönlichen Einkommens- und Vermögens­verhältnisse des Mandanten ermittelt.

Anders verhält es sich bei der Zeitgebühr (§13 StBVV). Diese wird angewendet, wenn es nicht genügend Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswertes gibt bzw. in bestimmten Fällen, in denen die StBVV dies vorsieht.

Darüber hinaus ist (nach Absprache sowie in den dafür vorgesehenen Angelegenheiten) die Vereinbarung einer Pauschalgebühr (§ 14 StBVV) möglich. Der Abschluss dieser Vereinbarung muss schriftlich und für mindestens ein Kalenderjahr erfolgen. Diese Variante ist z. B. sehr interessant für Unternehmen, da hier die Kosten für Buchhaltung, Löhne und Jahresabschluss von vornherein bekannt, absehbar, meist günstiger und kalkulierbar sind. Aber auch für private Mandanten ist eine Pauschalvereinbarung nach Absprache und im Rahmen der Steuerberatervergütungsverordnung möglich und ggf. sinnvoll.

Die Vergütungsverordnung ist sehr komplex und für jeden Einzelfall individuell anzuwenden. Handlungsspielräume sind gegeben, eine konkrete Einschätzung der Gebührenhöhe kann nach Kenntnis der Sachlage bzw. Sichtung der für den jeweiligen Fall relevanten Unterlagen erfolgen.

Sofern Sie vorab mehr über unsere Leistungen erfahren möchten, gibt es zusätzlich die für Sie bequeme Möglichkeit, über unsere Onlineberatung entweder den ersten Kontakt herzustellen, einen persönlichen Gesprächstermin zu vereinbaren oder auch die gesamte Abwicklung Ihres Auftrags online durchzuführen.

Informationen zur Vergütung für Steuer- und Wirtschaftsberatung