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Gebühren / Impressum

Gebühren:

Unser Honorar wird nach der für alle steuerberatenden Berufe gesetzlich vorgeschriebenen Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) erhoben. Grundsätzlich unterscheidet die StBGebV zwischen vier Arten von Gebühren: 

Die Wertgebühr (§ 10 StBGebV) wird nach festgelegter Tabelle ermittelt und richtet sich nach dem Wert des Gegenstandes der beruflichen Tätigkeit. Maßgeblich ist hierbei der Wert des Interesses. Innerhalb der gleichen Angelegenheit werden die Werte mehrerer Gegenstände zusammengerechnet.

Bei der Rahmengebühr (§11 StBGebV) wird im Wesentlichen innerhalb des vorgegebenen Rahmens die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der jeweiligen Angelegenheit sowie der persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mandanten ermittelt.

Anders verhält es sich bei der Zeitgebühr (§13 StBGebV). Diese wird angewendet, wenn es nicht genügend Anhaltspunkte für die Schätzung des Gegenstandswertes gibt bzw. in bestimmten Fällen, in denen die StBGebV dies vorsieht.

Darüber hinaus ist (nach Absprache und in dafür vorgesehenen Angelegenheiten) die Vereinbarung einer Pauschalgebühr (§ 14 StBGebV) möglich. Der Abschluss dieser Vereinbarung muss schriftlich und für mindestens ein Kalenderjahr erfolgen. Diese Variante ist z. B. sehr interessant für Unternehmen, da hier die Kosten für Buchhaltung, Löhne und Jahresabschluss von vornherein bekannt, absehbar, meist günstiger und kalkulierbar sind. Aber auch für private Mandanten ist eine Pauschalvereinbarung nach Absprache und im Rahmen der Steuerberatergebührenverordnung möglich und ggf. sinnvoll. 

Nachfolgend finden Sie zur Orientierung eine Auflistung verschiedener Gebührenbeispiele:*

  • Steuererklärungen bereits ab 140,- € (Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, kein Auslandssachverhalt, abhängig von der Einkommenshöhe);
  • Steuerberatung 92,- € p. Beratungsstunde, abgerechnet wird je angefangener halben Stunde;
  • Existenzgründerberatung (Erstberatung) Sondertarif 80,- € (eine Beratungsstunde);
  • Sachkundige Stellungnahme 90,- €;
  • Wirtschaftsberatung 150,- € pro angefangener Beratungsstunde;
  • Löhne ab 14,- € pro AN (ohne Sozialversicherungsanmeldung, Abmeldung, Jahresmeldung);
  • Finanzbuchhaltung ab 45,- € mtl. (kleines Unternehmen, geringes Belegvolumen);
  • Jahresabschluss (EÜR) ab 350,- € (abhängig vom Volumen);
  • Bilanz ab 800,- € (abhängig vom Volumen);
  • Vertretung bei Außenprüfung 92,- € p. Stunde.

* zzgl. MwSt., derzeit 19 %.

 

Impressum:

Dr. Volker Börstinghaus - Kanzlei für Steuer- und Wirtschaftsberatung
Gabelsbergerstraße 65
DE - 80333 München
 
Telefon:++49 (89)  64 96 248 - 0
Fax:++49 (89)  64 96 248 - 19
Email:kanzlei@dr-boerstinghaus.de
 
Inhaltlich verantwortlich - gemäß § 10 Absatz 3 MDStV:
Dr. Volker Börstinghaus, Steuerberater

USt-IdNr.: DE264893777

Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Zuständige Aufsichtsbehörde: Steuerberaterkammer München 

Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der zuständigen Steuerberaterkammer München, Nederlinger Str. 9, 80638 München, Tel. 089/157902-0, Fax 089/157902-19, @-mail: info@stbk-muc.de, www.stbk-muc.de eingesehen werden.


Dr. Volker Börstinghaus - Kanzlei für Steuer- und Wirtschaftsberatung
kanzlei@dr-boerstinghaus.de